Was ist abgesichert?
Krankheit, Arbeitsplatzwechsel oder Schwangerschaft – Viele Gründe können Ihren Reiseantritt verhindern. In diesen Fällen springt die Reiserücktrittsversicherung zum Beispiel ein:
unerwartete schwere Erkrankung, Corona oder Tod
unerwartete Organspende
Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes
Beginn einer Ausbildung nach der Schulzeit
Schwangerschaft oder plötzliche Adoption eines Kindes
kein Selbstbehalt 100% Auszahlung durch die Versicherung bei Schadensfall*
*Bei der Versicherung für eine Reise müssen Sie nur bei ambulant behandelten Erkrankungen einen Selbstbehalt in Höhe von 20% (mindestens 25 Euro pro versicherter Person) zahlen.